Die Testamentvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Vertrauen Sie auf das Know-how der Kirschner Holding in Bezug auf Testament und Testamentsvollstreckung.

 

Ziel eines Testaments oder Erbvertrags ist zumeist eine professionelle, zügige und gerechte Abwicklung und Aufteilung des Nachlasses. Doch auch bei perfekt formulierten Testamenten kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Mit der Testamentsvollstreckung soll eine professionelle und problemfreie Nachlassabwicklung gewährleistet werden.

 

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch eine fachkundige, neutrale und objektive Person, die in der Regel selbst am Erbe nicht beteiligt ist. Neben dem Privatbereich findet die Testamentsvollstreckung vor allem bei Unternehmen und der Unternehmensnachfolge ihre Anwendung.

 

 

Motive für Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament erstellt hat in der Regel klare Ziele vor Augen. Er möchte eine gerechte Verteilung seines Nachlasses, den Schutz seines Vermögens sowie die Sicherung des Familienfriedens. Im Bereich der Unternehmensnachfolge soll der Testamentsvollstrecker das Unternehmen vor einer drohenden Zerschlagung schützen und den Betrieb sicher durch einen möglichen Generationswechsel führen.

 

 

Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist die Vertrauensperson des Erblassers. Er übernimmt verschiedene Aufgaben, die der Erblasser im Zuge der Testamentserstellung selbst bestimmen und definieren kann. In der Regel beschränken sich die Aufgaben des Testamentsvollstreckers auf die Abwicklungsvollstreckung sowie die Verwaltung des Vermögens. Die konkrete Gestaltung ist jedoch wie die meisten erbrechtlichen Fragen einzelfallabhängig und sollte daher mit Hilfe eines Notars erfolgen.

 

 

Leistungen der Kirschner Holding im Bereich der Testamentsvollstreckung:

  • Beratung in allen Rechts- und Steuerfragen
  • Erstellung von Steuererklärungen für den Erblasser
  • Prüfung von Steuerbescheiden des Erblassers
  • Prüfung der Notwendigkeit der Nachlassverwaltung
  • Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung
  • Aufzeigen von Alternativen zur Nachlassabwicklung
  • Schlichtung von Konflikten
  • Wirtschaftliche Verwaltung des Nachlasses

 

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